So nach dem ich jetzt alles in richtig habe sogar meine Geburtsurkunde ist neuausgestellt mit dem richtigen Namen, und dem richtigen Geschlechtseintrag und der selben Urkundennummer wie die damalige.
Also gedacht ganz einfach jetzt wird es ja ein Leichtes sein neues Zeugnis zu beantragen.
Also erster schritt google Zeugnis „Zeugnis neu ausstellen baden Württemberg“ erster Treffe war bei mir das Serviceportal Baden-Württemberg
Das es ein Online Formular etc. gibt hätte ich ja auch nicht gedacht das wäre etwas arg viel Fortschritt für eine Grün/Schwarze Landesregierung 🙂
ab immerhin: Zuständig ist die Schule die es Ausgestellt hat.
Also denke ich — ganz einfach!
Schreibe ich denen mal ein Brief weil ich schon wusste das man da ja schon früher immer alles mit Stempel etc. brauchte bab ich also Brief geschrieben und in den Anlagen gab es Beglaubigte Kopien von den Zeugnissen und dem Beschluss des Amtsgerichtes Heidelberg.
Das ganze habe ich zusammen gepackt und in einem Briefumschlag per Einschreiben Einwurf an meine ehemalige Schule gesendet.
Nach dem das Einwurfbestätigung von der Post da war hat es nur wenige Stunden gebraucht und ich bekam eine E-Mail die mir erstmal Stirnrunzeln verursacht hat.
Ich hatte dann vorsichtshalber nochmal nachgefragt ob das mit dem ausschließlich bar wirklich so komplett ausschließlich bar heißt weil wir schreiben aktuell das Jahr 2021 die Technologie der Überweisung ist seit Jahrzehnten etablierte Technik — aber die Antwort war klar die Schule kann diese Gebühr für das Land nur in bar entgegen nehmen.
Habe mir Kurz überlegt ernsthaft 90km hin und wieder zurück also ingesamt ca. 180km zu fahren um zu den Sekretariatszeiten in meiner ehemaligen Schule 100 EUR abzugeben.
Etwas Recherche ergab: Bargeld per POST ist erlaubt bis 100 EUR als EINSCHRIEBEN WERT. Also ich wieder Brief geschrieben, zwei 50 EUR-Scheine in einen Umschlag, zur nächsten Postfiliale ein Einschreiben Wert aufgegeben.
… dann hieß es WARTEN
Nur wenige Stunde nach Einwurfbestätigung durch die Deutsche Post eine E-Mail der Schule. Diesmal so:
TOLL alles gut nur noch Warten …
Am 13.7.2021 bekam ich dann folgende E-Mail:
Ich hab dann etwas genervt und naiv folgende E-Mail verfasst:
Sehr geehrte Frau xxx,
meine E-Mail an die Schule
darf ich Ihnen ein frankierten Briefumschlag zu kommen lassen uns siegeben es in die Post?
Mit freundlichen Grüßen
Anna Roth
die Antwort kam recht schnell und verblüffte mich dann sehr:
Ein Glück habe ich einen lieben Mensch in der nähe meiner alten Schule wohnen bei diesem habe ich dann gefragt. Sehr schöner Weise hat das grade alles sehr glücklich gepasst. Ich hab also noch eine Vollmacht geschrieben. Netter Mensch ist mit dieser zur Schule hat dort das Zeugnis abgeholt hat dieses Wieder in einen Umschlag gesteckt und an mich gesendet.
Und dann war es bei mir
das tolle war dann noch die Quittung
Ich glaube ja das der Analoge Quittungsblock in der Freien Wirtschaft schon lange ausgedient hat aber im Schulwesen scheint das noch State of the Art zu sein.
Meine Forderung an das Kultusministerium Baden-Württemberg ist:
Vereinfachen Sie das Verfahren!
- die Neuaustellung muss per E-Mail mit einfacher Kopie des Beschlusses möglich sein.
- Wenn Sie eine Gebühr verlangen begründen Sie die höhe und lassen eine Zeitgemäße und Ortsgebundene Bezahlung zu.
- Die Übersendung des Zeugnisses an Antragstellende Person muss möglich sein.
Wenn jetzt noch jemand sagt wegen Sicherheit und Identitästdiebstal und was ich nicht schon gehört habe:
Universitäten, Fachhochschulen etc. haben damit keinerlei Probleme ebenfalls ist so ein vereinfachtes Verfahren in anderen Bundesländern auch möglich. Die besondere Gefahrenlage bei der Neuausstellung von Zeugnissen in Allgemeinbildenden und Berufsschulen in Baden-Württemberg erschließt sich mir nicht.
FUNFACT am Rande: eine andere Schule hat ein gleiches Schreiben auch schon auf dem Schreibtisch allerdings habe ich von dieser Schule bis heute nichts gehört.
Der erste Brief an die Schule ging bei mir raus am 9.6.2021 am 16.7.2021 hielt ich dann mein Zeugnis und den Händen.