VÄ/PÄ – der Weg zur Richtigen Geburtsurkunde

Bücherregal mit Gesetzes Bücher in einer Kanzlei

So nach dem ich ja vor einiger Zeit mich Out gemacht habe vor nicht allzu langer Zeit auch Beruflich kommt steht zur Zeit das verfahren zur rechtlichen Richtigstellung meines Geschlechtes an. Nach Geburt wurde mir bekanntlich das männliche Geschlecht zugewiesen was leider ein Irrtum war. Mein Verfahren zu Vornamensänderung und Personenstandsänderung (Amtsdeutsch VÄ/PÄ) nähert sich dem Ende. Ich schreibe gerade einen Blogpost über mein ganzes Verfahren und hatte begonnen es einzuleiten mit Warum überhaupt das ganze? Jetzt wird das ganze aber so lange das ich dachte ich kann euch ja den Teil schonmal vorab veröffentlichen. Ich zeige euch einfach Grundsätzliches zum deutschen Gender-TÜV und dem Buchstäblichen GENDER-GAGA der deutschen Bürokratie namens Transsexuellengesetz aus dem Jahre 1980

Grundsätzlich warum der Schei…?

Das soggenannte Transsexuellengesetz (kurz TSG) aus dem Jahre 1980 regelt mehr oder weniger das Verfahren. Durch gewisse Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes kann die Vornamens- und Personenstandsänderung in einem Schritt beantragt wird. Entscheidend ist der §8 Vorraussetzungen:

(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie
1.die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt,
2.(weggefallen)
3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und 4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.

(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will; dies ist nicht erforderlich, wenn seine Vornamen bereits auf Grund von § 1 geändert worden sind.

GESETZE-IM-INTERNET.DE

So also was will das Getz an der stelle von mir?
Es sagt mir als erstes das ich einen Antrag stellen darf um mein Personenstand zu ändern wenn ich seit 3 Jahren in dem Geschlecht „zwanghaft leben“. Das Gericht hat also festzustellen das ich meinem Geschlecht zugehöre wen ich folgende Voraussetzungen erfülle:

  1. Voraussetzungen §1 lalala da steht zusammengeaffst so viel wie: Ich muss deutsche Staatsangehörigkeit haben oder eine „besonderen“ Ausländerstatus (z.B. Staatenlos) ich bin deutsche somit Kannich ersten Haken machen. Außerdem muss ich auch wie im §8 den Zwang haben und es muss sich mit mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmen lassen das sich das auch nicht mehr ändert.
    das Gericht darf dies aber nicht nach eigenem Sachverstand Festellen sondern muss dazu die Gutachten von zwei Sachverständigen einholen. (dazu später mehr)
  2. (weggefallen) das stand bis 2009 drinnen das wenn man verheiratet ist, dass man sich dann scheiden lassen muss.
  3. und 4. steht so im Gesetz tatsächlich noch drin, dass man a) kastriert sein muss und b) nach außen entsprechend aussehen muss – also in meinem Fall „Schwanz ab“

Jetzt zuckt Ihr alle zusammen und schreit WTF!
IM GRUND GESEZT …. !!!

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

ARTIKEL 2 DEUTSCHE GRUNDGESETZ

Das Bundesverfassungsgericht sah das am 11.1.2011 auch so und sagte §8 Absatz 1 Nr. 3 und 4 ist mit Grundgesetz unvereinbar und bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar. So eine Gesetzliche Neuregelung haben wir auch fast 10 Jahre nach dieser Entscheidung nicht. Der Punkt 1 ist übrigen auch unvereinbar nach dem Grundgesetz und dass Entschied das Bundesverfassungsgericht am 16.3.1982. Aber wie ihr seht stehen diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbareren Zeilen immer noch so im Gesetzes Text werden aber nicht angewandt.

Es gibt seit Jahren den Versuch das TSG abzuschaffen zu letzt hat die SPD vergebens versucht eine Einigung in der Großen Koalition herzustellen ist aber an den großen Wiederständen der Union gescheitert.

Die Grünen haben meiner Meinung nach den besten Entwurf gemacht. Anstatt eine Reform das alte Gesetz komplett abschaffen! Dafür ein Selbstbestimmungsgestz einführen mehr dazu bei den Grünen im Bundestag. Wenn Ihr was gutes tun wollt sprecht jetzt im Wahlkampf und danach eure Bundestagsabgeordnete auf das Thema an wir sind nur eine Minderheit aber ein modernes Gesetz haben wir doch trotz alledem verdient.

Fortsetzung folgt dann als bald 🙂

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